Satzung der Rotkreuz-Stiftung Dortmund ​


§ 1 Name, Rechtsform, Sitz

Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Dortmund. Sie verwendet im Rechtsverkehr den Namen „Rotkreuz-Stiftung Dortmund“.

§ 2 Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die selbstlose Förderung der Allgemeinheit durch finanzielle Unterstützung der als steuerbegünstigt anerkannten gemeinnützigen Aufgaben des DRKKreisverbandes Dortmund e. V. und seiner zugehörigen steuerbegünstigten Ortsvereine, steuerbegünstigter Körperschaften, an denen der DRK-Kreisverband Dortmund e. V. bzw. seine steuerbegünstigten Ortsvereine beteiligt sind, sowie anderer Rot-Kreuz-Gliederungen und gemeinnütziger Einrichtungen zur Verwirklichung folgender steuerbegünstigter Zwecke (gemäß AO § 52 Abs. 2, Nr. 3, 4, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 24 und § 53, Nr. 1):

  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege;
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;
  • Förderung des Wohlfahrtswesens;
  • Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Zivilbeschädigter und Behinderter, Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
  • Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes;
  • Förderung internationaler Gesinnung, und des Völkerverständigungsgedankens durch Verbreitung von Kenntnissen des humanitären Völkerrechts und der Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung;
  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke; Förderung von Personen die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.


Die Zwecke werden insbesondere verfolgt durch die Beschaffung von Mitteln durch Zustiftungen und Spenden. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Die vollständige Satzung können Sie hier im PDF-Format herunterladen: