Stiftungsrat

Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand bei allen wichtigen Fragen der Stiftung, er wird vom Vorstand der Stiftung berufen. Dem Stiftungsrat sollen Personen des öffentlichen Lebens sowie Personen, die durch Zustiftungen zur Mehrung des Stiftungsvermögens in erheblichem Umfang beigetragen haben, angehören. Zurzeit ist der Stiftungsrat noch unbesetzt.