Die „Rotkreuz-Stiftung Dortmund“ wurde zur Unterstützung vielfältiger sozialer und karitativer Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes und vergleichbarer gemeinnütziger Einrichtungen gegründet, sie wurde am 4. Juni 2012 durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt und als gemeinnützig von der Oberfinanzdirektion Münster anerkannt.
Die Stiftung wird ausschließlich ehrenamtlich verwaltet und dient der selbstlosen Förderung der Allgemeinheit durch die finanzielle Unterstützung satzungsgemäßer gemeinnütziger Aufgaben in und um Dortmund.
Die Stiftung bekennt sich dabei zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Diese Grundsätze sind für die Stiftung verbindlich.
Nachstehend einige Beispiele der vielfältigen sozialen und karitativen Aufgaben, die wir satzungsgemäß unterstützen:
Zur Wahrnehmung dieser und weiterer satzungsgemäßer Aufgaben ist die Rotkreuz-Stiftung Dortmund auf Spenden und Zustiftungen, die dem Förderzweck in vollem Umfang zu Gute kommen, dringend angewiesen.